Neue Verbandsstatuten
Der Innerschweizer Schwingerverband (ISV) hat neue Statuten. Nachdem sie von der Delegiertenversammlung des ISV Anfang März genehmigt wurden, stiessen sie auch an der Abgeordnetenversammlung des Eidg. Schwingerverbandes (ESV) zwei Wochen später auf Zustimmung.
Die letzte Statutenrevision des ISV geht auf das Jahr 1997 zurück. 2009 erfolgte eine Teilrevision. Die Aufnahme des Tessiner Kantonalen Schwingerverbandes in den ISV, neue Kommissionen im ISV und im ESV, neue Reglemente und Weisungen auf verschiedenen Stufen sowie weitere Anpassungen machten eine Totalrevision notwendig.
Kompetente Kommissionsarbeit
Unter der Leitung von Verbandssekretär René Schelbert, Muotathal, arbeitete eine neunköpfige Revisionskommission, welcher vier Mitglieder aus dem Verbandsvorstand des ISV und je ein Ehrenmitglied aus den fünf Kantonalverbänden angehörten, zielstrebig und kompetent an den neuen Statuten. Alle erforderlichen Anpassungen wurden vorgenommen und die in der Vernehmlassung eingebrachten, mehrheitsfähigen Änderungsvorschläge wurden eingearbeitet. So kam es, dass weder an der ISV-Delegiertenversammlung vom 5. März 2022 in Hergiswil NW noch an der ESV-Abgeordnetenversammlung vom 19. März 2022 in Schwarzsee dazu eine Wortmeldung erfolgte. Die neuen Statuten passierten beide Gremien ohne Gegenstimme und treten ab sofort in Kraft.
Guido Bucher, Medienchef ISV